Wie mehrere Medien heute berichten, gibt es um die beiden Katzen, die Beate Zschäpe hinterließ, einen bizarren Rechtsstreit.(Sächsische Zeitung: Wohin mit den Nazikatzen?)
Die Frau, die unter dringendem Tatverdacht steht, Mitglied der sogenannten Zwickauer Terrorzelle gewesen zu sein, besaß zwei Katzen, die nach ihrer Verhaftung im Tierheim des Zwickauer Tierschutzvereins untergebracht wurden. Ohne Einwilligung der Vorbesitzerin können die beiden Tiere allerdings nicht weiter vermittelt werden, weswegen tagtäglich rund sechs Euro Unterbringungskosten pro Katze anfallen, bislang anscheinend 1.017 Euro und 42 Cent.
Diese Kosten will der Verein nun dem zuständigen Bundeskriminalamt in Rechnung stellen, was dieses ablehnt. Wie in der Sächsischen Zeitung zu lesen ist, schrieb das BKA in zwei Schreiben vom 18. und 19. Janauar 2012: “Das Bundeskriminalamt ist weder Eigentümer noch Halter der Tiere und kann daher für die Kosten der Verwahrung nicht in Anspruch genommen werden” und “Sollte Frau Zschäpe ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Tierheim nicht nachkommen können, könnte gegebenenfalls das Tierheim darauf hinwirken, dass sie die Katzen an das Tierheim abgibt (und das Tierheim sie gegebenenfalls dann weitervermitteln könnte).”
Na dann?!
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